Zeitgerechter Mietgegenstand

Wenn unvermutet Renovierungsmaßnahmen anfallen, welche lediglich dazu bestimmt sind, Schäden zu beseitigen, die aufgrund des langjährigen vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache durch den Nutzungsberechtigten entstanden sind, dann liegen unter den weiteren Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Nr. 1 a EStG anschaffungsnahe Herstellungskosten vor.

Dies ist auch dann der Fall, wenn im Rahmen einer solchen Renovierung „verdeckte“, jedoch zu diesem Zeitpunkt bereits vorhandene Mängel behoben werden (BFH, Az. IX R 41/17).

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