Zahnbehandlungskosten-Vorauszahlungen

Vorausbezahlte Zahnbehandlungskosten aufgrund einer Festpreisvereinbarung sind grundsätzlich nach dem Zufluss/Abflussprinzip im Jahr der Zahlung als außergewöhnliche Belastungen ansetzbar. Im Streitfall wurden 45.000,00 EUR in einer Summe vorausbezahlt um den Steuersatz im betreffenden Veranlagungsjahr zu reduzieren. Es war offensichtlich für das Gericht, dass eine gestaltungsmissbräuchliche Vorgehensweise vorliegt, da eine Abfindungszahlung im selben Jahr in erheblicher Höhe geflossen war. Damit war die Zahlung zu verteilen. Wegen Ansatz der zumutbaren Eigenbelastung wurde aufgrund des anhängigen Verfahrens vor dem BFH der Rechtsweg offen gelassen.

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