Das FG Rheinland-Pfalz hat in dem Urteil vom 23.07.2008 zur Frage Stellung genommen, ob die Grundsätze einer doppelten Haushaltsführung bei einer auswärtigen Unterbringung in einem Wohnmobil zur Anwendung kommen. Nach Ausführungen des Gerichts ist jedoch bei einer Unterbringung in einem Wohnmobil kein (zweiter) Haushalt am Beschäftigungsort gegeben, der durch ein Leben in einem Wohnmobil während der Arbeitswoche hergestellt werden könne. Vor allen Dingen wurde dies im Streitfall damit begründet, dass das Fahrzeug nicht am Standort verblieben ist, sondern zu Wochenendheimfahrten bzw. weiteren Dienstoder Privatfahrten verwendet wurde.
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