Werbungskostenabzug von Studienkosten


Ein Abzug der Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung als steuerliche Werbungkosten ist bei Steuerexperten auf massive Bedenken gestoßen. In einem Fachgespräch des Finanzausschusses des Bundestages bezeichneten Vertreter der Rechtswissenschaft die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs als falsch, der den Abzug von Berufsausbildungskosten als Werbungskosten als zulässig hält. Schon vom Wortlaut des Gesetzes her sei der Werbungskostenabzug nicht möglich. Verwiesen wurde auf das BVerfG, das die Kosten des Studiums dem Privatbereich zugeordnet hat. Auch praktisch sei die Anerkennung von Werbungskosten kaum händelbar. Es werden vor allem Aufteilungsschwierigkeiten bei Anschaffungen, wie etwa Regalen, die nicht nur für das Abstellen von Büchern benutzt werd en könnten, erwartet. Die Bundesregierung hatte mitgeteilt, dass bei einer Absetzbarkeit von Berufsausbildungskosten als Werbungskosten mit Steuerausfällen von 1,1 Milliarden EUR zu rechnen sei. Eine Reaktion des Gesetzgebers auf das Urteil soll offenbar in die Änderungen zum Gesetzesentwurf, zur Änderung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften aufgenommen werden.

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