Wegfall der Lohnsteuerkarte ab 2011


Es werden für 2011 keine Lohnsteuerkarten mehr in Papierform ausgestellt. Die Umstellung auf ein elektronisches Verfahren ist gestartet. Dieses Verfahren wird allerdings dem Arbeitgeber erst im Jahr 2012 die Möglichkeit geben, nach Angabe der Steuer-Identifikationsnummer und Geburtsdatum des Arbeitnehmers sämtliche für die Lohnbesteuerung erforderlichen Daten beim Bundeszentralamt für Steuern elektronisch abzurufen. Durch die zeitliche Verzögerung ist die Lohnsteuerkarte 2010 auch noch für das Jahr 2011 gültig. Arbeitgeber dürfen die Lohnsteuerkarte 2010 nicht verwerfen und müssen die darauf enthaltenen Eintragungen für den Lohnsteuerabzug 2011 zugrunde legen. Für Arbeitnehmer gilt die Pflicht, Veränderungen die nicht mehr im Jahr 2011 zutreffen durch das Finanzamt ändern zu lassen. Wird erstmals in 2011 eine nichtselbständige Arbeit aufgenommen, erhalten diese Arbeitnehmer vom Finanzamt eine Ersatzbescheinigung.

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