Wegen Corona wird Kurzarbeitergeld verlängert und erhöht
Weiterhin kann durch die Corona-Krise das erleichterte Kurzarbeitergeld in Anspruch genommen werden. Dadurch sollen in der bestehenden Krise die Arbeitsplätze gesichert werden. Die Beanspruchung von Kurzarbeitergeld wird von bisher 12 Monaten auf bis zu 24 Monaten verlängert. Dies gilt für Betriebe, die aufgrund der Corona-Krise die Kurzarbeit bis zum 31. Dezember 2020 intern umgestellt haben.
Die Bundesagentur für Arbeit soll nun das Kurzarbeitergeld aktuell max. bis zum 31. Dezember 2021
ausbezahlen. Das Ganze soll durch Steuergelder abgefangen werden, so der Fiskus. Die Erhöhung auf 70% (77% bei Arbeitnehmern mit Kindern) soll ab dem 4. Monat gelten.
Ab dem 8. Monat in Kurzarbeit soll es sogar 80% (87%) für die Arbeitnehmer vom Nettogehalt geben. Der Staat gewährt der Bundesagentur für Arbeit die erforderlichen Gelder als Zuschuss und nicht als Darlehen. Anspruch haben alle Arbeitnehmer, die bis zum 31.03.2021 in Kurzarbeit sind. Zum Vergleich: Gegenwärtig gibt es 60% (67%) vom Nettolohn als Kurzarbeitergeld.
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