Wechsel von Ist- zur Sollbesteuerung
Mit dem BMF-Schreiben vom 01.10.2010 nimmt die Finanzverwaltung zum Urteil des BFH Stellung, wobei ein rückwirkender Wechsel von der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten zur Besteuerung nach vereinbarten Entgelten bis zur formellen Bestandskraft der jeweiligen Jahressteuerfestsetzung zulässig ist. In der Begründung des BFH wird auch zur Anwendbarkeit der Option nach § 9 UStG Stellung genommen. Beim Widerruf eines Verzichts auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung hat der BFH eine Bindungswirkung an die Option zur Steuerpflicht ab dem Eintritt der formellen Bestandskraft der jeweiligen Steuerfestsetzung bejaht. Nach dem BMF-Schreiben vom 01.10.2010 sind entgegenstehende Anweisungen in den Richtlinien nicht mehr anzuwenden.