Was ändert sich 2016?

Zunächst gibt es in bestimmten Branchen neue gesetzlich festgelegte Mindestlöhne, wie z. B. im Bereich der Aus- und Weiterbildung oder Dachdecker. Die Hartz IV Sätze steigen und es gibt mehr Wohngeld. Beim Kurzarbeitergeld gibt es Vereinfachungen und beim Arbeitslosengeld tritt eine Sonderregelung in Kraft. Die Frauenquote in Unternehmen wird auf 30 % festgelegt. Der Rentenbeitragssatz bleibt unverändert bei 18,7 %, der Mindestbeitrag für die freiwillige Versicherung beträgt 84,15 EUR monatlich. Das Renteneintrittsalter verlagert sich um fünf Monate und es gibt neue Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung. Die Künstlersozialabgabe bleibt unverändert bei 5,2 %.

Mehr Informationen und auch weitere Neuregelungen sind in einer Pressemitteilung der Bundesregierung veröffentlicht worden.

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