Wahl der Gewinnermittlung
Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 19.03.2009 entschieden, dass für nichtbuchführungspflichte Steuerpflichtige das Wahlrecht zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) erst mit der Erstellung des Abschlusses entfällt. Die bisherige Rechtsauffassung, wonach bereits mit der Einrichtung einer Buchführung/Buchhaltung oder der Aufstellung einer Eröffnungsbilanz das Wahlrecht zur Bilanzierung ausgeübt wurde, hat sich damit geändert. Nach Erstellung des Abschlusses ist jedoch die Wahl der Überschuss-Rechnung nach § 4. Abs. 3 nicht mehr möglich.
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