Wachstumsbeschleunigungsgesetz in Kabinett beschlossen

Der Entwurf enthält eine Reihe steuerlicher Maßnahmen, die zum 01.01.2010 in Kraft treten sollen: Die Zinsschranke soll dauerhaft mit der höheren Freigrenze von 3 Mio. EUR weitergeführt werden. Bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung sollen Miet- und Pachtzinsen nicht mehr zu 65 %, sondern nur noch zu 50 % in die Steuerbemessungsgrundlage eingehen. Die Regelung zur Sofortabschreibung von Wirtschaftsgütern wird mit 410 EUR wieder eingeführt. Alternativ gibt es künftig ein Wahlrecht zur Bildung eines Sammelpostens für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1.000 EUR. Im Hotel- und Gastronomiegewerbe wird bei Beherbergungsleistungen der MwSt-Satz auf 7 % herabgesetzt. Bei der Erbschaftsteuer führen niedrigere Steuersätze für Geschwister und Kinder von Geschwistern zu Entlastungen; außerdem werden bei der Erbschaftsteuer Erleichterungen auch bei der Unternehmensnachfolge durch eine neue Lohnsummenregelung und beim Behaltenszeitraum erreicht. Des Weiteren wird eine Erhöhung des Kindergeldes pro Kind um 20 EUR und Anhebung des Kinderfreibetrages auf 7.008 EUR geplant.

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