Vorsteuervergütungsverfahren verlängert


Die EU-Kommission weist darauf hin, dass der Ministerrat beschlossen hat, die Frist für die Beantragung von Mehrwertsteuer-Erstattungen bezogen auf das Jahr 2009 um sechs Monate zu verlängern. Inländische Unternehmer, die im Ausland Lieferungen oder sonstige Leistungen beziehen, können die ihnen in Rechnung gestellte ausländische Umsatzsteuer unter bestimmten Voraussetzungen erstattet bekommen (Vorsteuer-Vergütungsverfahren). Das Vorsteuer-Vergütungsverfahren innerhalb der EU wurde zum 01.01.2010 grundlegend geändert. Der Vergütungsantrag der im Web-Portal im betreffenden Mitgliedsstaat des Unternehmers zu stellen ist, sollte dabei jeweils bis spätestens 30.09. des Folgejahres gestellt werden. Dabei gab es jedoch bei einigen Mitgliedsstaaten technische Probleme. Wegen dieser Verzögerungen wurde nun die Frist bis 31.03.2011 für die Beantragung von Mehrwertsteuer-Erstattungen für das Jahr 2009 verlängert.

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