Vorsteuervergütungsverfahren


Das Bundesministerium der Finanzen hat die neue Unternehmerbescheinigung für Unternehmer, die im Inland ansässig sind, veröffentlicht. Das zuständige Finanzamt stellt diese Bescheinigung aus. Unternehmer können im Vorsteuervergütungsverfahren gegenüber Drittstaaten ihre Unternehmereigenschaft nachweisen (BMF-Schreiben vom 14.05.2010). Ab 01.01.2010 wurde das Umsatzsteuervergütungsverfahren grundlegend geändert und so die Vorgaben der EG-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Beim Vorsteuervergütungsverfahren in anderen EU-Staaten durch den deutschen Unternehmer ist jeweils das deutsche BMF die neue Anlaufstelle. Unternehmer, die für die Vergütung von Vorsteuerbeträgen in einem Drittstaat eine Bestätigung ihrer Unternehmereigenschaft benötigen, erhalten diese Bescheinigung vom zuständigen Finanzamt. Die Anträge selbst erfolgen über den jeweiligen Drittstaat.

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