Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit einer PV-Anlage
Die Bayerische Finanzverwaltung hat in einer bundesweit gültigen Verfügung zur Anwendung des Vorsteuerabzugs aus Gebäudeaufwendungen im Zusammenhang mit der Errichtung einer PV-Anlage Stellung genommen. So kann nach Rechtsprechung des BFH bei der Anschaffung/Herstellung eines ansonsten privat verwendeten Gebäudes anteilig Vorsteuer im Nutzungsverhältnis der PV-Anlage erreicht werden, wenn die unternehmerische Verwendung mindestens 10 % beträgt. Bei Dachsanierungen im Zusammenhang mit dem Einbau einer PV-Anlage kann ebenfalls im prozentualen Verhältnis der unternehmerischen Dachnutzung ein Vorsteuerabzug gewährt werden. Wird aus statischen Gründen eine Verstärkung des Dachstuhls vorgenommen, besteht kein Nutzungs- und Funktionszusammenhang der Baumaßnahmen mit dem Gebäude. In diesen Fällen ist der Vorsteuerabzug zu 100 % aus diesen Baumaßnahmen möglich.