Vorsteuerabzug aus Umzugskosten
Der Vorsteuerabzug ist damit aus Sicht der Finanzverwaltung nicht möglich. Der BFH sieht in der Übernahme der Maklerkosten durch den neuen Arbeitgeber keine das Gehalt des Mitarbeiters beeinflussende Leistung. Der Vorsteuerabzug ist deshalb zu bejahen. Ob das Urteil auch auf Umzugskosten im Inland anzuwenden ist, wurde nicht weiter zur Aussage gebracht.
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