Vorsteuerabzug aus Rechnungen

Bei Ausweis eines überhöhten Steuerbetrages steht dem Leistungsempfänger der darin enthaltene Betrag als Vorsteuer zu, der gesetzlich geschuldet wird. Ein Vorsteuerabzug wegen Erhöhung der Bemessungsgrundlage erfordert die nachträgliche Vereinbarung eines Entgelts und die tatsächliche Zahlung des vereinbarten Entgelts (BFH vom 19.11.2009, veröffentlicht am 27.01.2010). Im Verfahren war der Vorsteuerabzug aus nachträglich erstellten Rechnungen strittig, in denen der Steuersatz unzutreffend angegeben wurde. Nach Meinung des Gerichts ist eine nachträgliche Entgeltvereinbarung zwischen den Beteiligten unbedingt erforderlich.

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