Vorsorgeaufwendungen

Hinsichtlich der Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrages (Globalbeitrag) bei Vorsorgeaufwendungen ab 2017 hat das BMF ein Schreiben erlassen (koordinierter Ländererlass) vom 22.08.2016. Darin wird geregelt, dass bei der Ermittlung der steuerlich berücksichtigungsfähigen Vorsorgeaufwendungen eine staatenbezogene Aufteilung erfolgt. Für das Kalenderjahr 2017 ist diese entsprechende Aufteilung auch bei der Ausstellung von Lohnsteuerbescheinigungen und Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber vorzunehmen. Sofern Globalbeiträge an Sozialversicherungsträger außerhalb Europas geleistet wurden, sind diese nach den Umständen des Einzelfalles aufzuteilen. Das vollständige Schreiben, sowie ein Anwendungsbeispiel finden Sie auf der Homepage des BMF.

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