Vorläufigkeitsvermerk für Vorsorgeaufwendungen weggefallen

Da vor kurzem das Bundesverfassungsgericht in zwei Urteilen über die Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen für Veranlagungszeiträume vor 2005 entschieden hat, ist der allgemeine Vorläufigkeitsvermerk in den Steuerbescheiden entfallen. Außerdem werden außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren bei Vorsorgeaufwendungen für Zeiträume vor 2005 ab sofort nicht mehr ruhend gestellt.

Hinweis: Der derzeit laufende Musterprozess ist noch nicht beim Bundesfinanzhof anhängig; deshalb ist ein ruhendes Verfahren in diesem Zusammenhang ohne Erfolg.

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