Vorabpauschale: Basiszins

Der Anleger eines Publikums-Investmentfonds hat als Investmentertrag unter anderem die Vorabpauschale zu versteuern. Die Vorabpauschale für 2021 gilt beim Anleger als am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres – also am 3. Januar 2022 – zugeflossen.

Die Vorabpauschale für 2021 ist unter Anwendung des Basiszinses vom 4. Januar 2021 zu ermitteln. Mit Schreiben vom 06.01.2021 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) den Basiszins bekanntgegeben, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2021 erforderlich ist.

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