Volljährige Kinder

Zur steuerlichen Berücksichtigung volljähriger Kinder hat sich das BMF mit Schreiben vom 08.02.2016 geäußert. Im Schreiben wird u.a. auf allgemeine Ausführungen eingegangen, sowie zum Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums. Diese beiden Punkte werden im Schreiben ausführlich dargestellt und auch zu Einzelfragen wird gezielt Stellung genommen. Das BMF Schreiben ersetzt das Schreiben vom 07.12.2011 und ist ab dem Veranlagungszeitraum 2012 anzuwenden, bzw. bestimmte Randziffern sind ab dem Veranlagungszeitraum 2015 und im Übrigen auf alle offenen Fälle anzuwenden.

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