volle Pendlerpauschale rückwirkend ab 2007
Die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden wieder voll als Werbungskosten anerkannt. Alle Werbekosten über dem Pauschalbetrag von 920,00 Euro wirken sich steuermindernd in der Einkommensteuererklärung aus. Für alle Steuerpflichtigen, die die ersten 20 km der Fahrstrecke ab 2007 nicht zum Ansatz brachten, müssen dies dem zuständigen Finanzamt mitteilen, der Steuerbescheid wird berichtigt und die Steuererstattung bis spätestens März 2009 ausgezahlt. Beim Ansatz der vollen Fahrtkosten wird von Amtswegen automatisch neu berechnet und der Betrag erstattet.
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