vgA – Verzinsung Gesellschafterverrechnungskonto

In seinem Urteil hat das Finanzgericht Schleswig-Holstein entschieden, dass in den Fällen, in denen eine Gesellschaft, die selbst keine Kredite aufgenommen hat, ihrem Gesellschafter ein nicht angemessen verzinstes Darlehen – im Streitfall über ein Gesellschafterverrechnungskonto gebuchte, an den Gesellschafter ausgereichte oder für diesen verauslagte Beträge – gewährt, der im Einzelfall als angemessen anzusehende Zinssatz (im Sinne einer verhinderten Vermögensmehrung) innerhalb einer Marge zu schätzen ist, deren Untergrenze die banküblichen Habenzinsen und deren Obergrenze die banküblichen Sollzinsen bilden.

Damit ist das Gericht den Argumenten der klagenden Gesellschaft nicht gefolgt, die geltend gemacht hatte, dass es ihr angesichts des allgemein niedrigen Zinsniveaus nicht möglich gewesen wäre, das Kapital anderweitig ertragbringend anzulegen, sodass auch angesichts der zinslosen Überlassung der Mittel an den Gesellschafter nicht von entgangenen Einnahmen ausgegangen werden könne. Die Revision ist beim BFH unter dem Aktenzeichen I R 27/20 anhängig.

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