Vertragliche Kaufpreisaufteilung

Der Berechnung der Absetzung für Abnutzung auf das Gebäude ist eine vertragliche Kaufpreisaufteilung von Grundstück und Gebäude zu Grunde zu legen und zwar dann, wenn diese nicht nur zum Schein getroffen wurde und keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt. Weiterhin darf das Finanzgericht auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung der das Grundstück und das Gebäude betreffenden Einzelumstände nicht zum Ergebnis gelangen, dass die vertragliche Kaufpreisaufteilung die realen Wertverhältnisse grundsätzlich verfehlt und wirtschaftlich nicht haltbar erscheint. BFH Urteil vom 16.09.2015, IX R 12/14

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