Verpflegungsmehraufwand Berufssoldaten
Das FG Baden-Württemberg hat beschlossen, dass der im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung anzusetzende Verpflegungsmehraufwand zu kürzen ist, wenn einem Berufssoldaten vom Arbeitgeber in der Kaserne eine Gemeinschaftsverpflegung unentgeltlich angeboten wird.
Dies gelte auch dann, sofern der Soldat an einzelnen Mahlzeiten der Gemeinschaftsverpflegung generell tatsächlich nicht teilnimmt. Die Revision zum BFH wurde zugelassen (Az. VI R 16/18).
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