Vermietung mit Inventar

Der BFH hat im Falle eines Pflegeheimes entschieden, ob die Überlassung des Inventars als Nebenleistung zur steuerfreien Vermietung angesehen werden kann. Der BFH sieht in seinem aktuellen Urteil grundsätzlich eine Nebenleistung, die das Schicksal der Hauptleistung teilt, als gegeben. Dies ist zumindest dann der Fall, wenn es sich um eine langfristige Vermietung handelt. Er weist jedoch darauf hin, dass je nach vorliegendem Einzelfall entschieden werden muss, ob eine einheitlich zu beurteilende Leistung oder doch getrennte Leistungen vorliegen.

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