Verlegung des Familienwohnsitzes (doppelter Haushalt)

Wird der Familienwohnsitz im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung verlegt, ist dies häufig schädlich. Nicht so, wenn der Familienwohnsitz an den Beschäftigungsort des anderen Ehegatten verlegt wird und die bisherige Familienwohnung als Erwerbswohnung beibehalten wird. Dies entschied der BFH in seinem Urteil vom 30.10.2008 bei beiderseits berufstätigen Ehegatten.

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