Verkürzung der Aufbewahrungsfristen

Der Deutsche Bundestag teilte am 10.05.2013 mit, dass wegen vom Deutschen Bundestag beschlossener Gesetze zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sowie zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften der Vermittlungsausschuss angerufen wurde. Dabei wird insbesondere die vorgesehene Verkürzung der Aufbewahrungsfristen in Frage gestellt. Damit die Finanzverwaltung künftig nicht auf Schätzungen zurückgreifen muss, sollten die Aufbewahrungsfristen mindestens so lang sein, wie die längste Festsetzungsfrist (zehn Jahre). Die Aufklärung von Steuerstraftaten würde durch die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen erschwert werden. Der Vermittlungsausschuss wird am 05.06.2013 zu dieser Frage u. a. Stellung nehmen.

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