Vergütungsanträge für ausländische Vorsteuern

Zum 30.06.2008 läuft die Ausschlussfrist für die Erstattung von ausländischen Umsatzsteuern als Vorsteuern ab. Die jeweiligen Anträge sind im Original des jeweiligen Staates bei der dort zuständigen Behörde einzureichen. Die Originalbelege sind dem unterschriebenen Antrag beizufügen. Die zentralen Erstattungsbehörden können unter Bundeszentralamt für Steuern abgerufen werden. Bei den zuständigen Behörden können auch nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer Anträge stellen.

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