Vergütungsanträge für ausländische Vorsteuern
Bundeszentralamt für Steuern abgerufen werden. Bei den zuständigen Behörden können auch nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer Anträge stellen.
Artikel wurde bisher 2.020 mal gelesen
Bundeszentralamt für Steuern abgerufen werden. Bei den zuständigen Behörden können auch nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer Anträge stellen.