Vergütung Vorsteuer 2010


Bis zum 30.09.2011 kann die Vorsteuer, die im Ausland verausgabt wurde, über die Vorsteuervergütung wieder erstattet werden. Sofern dies Vorsteuerbeträge aus der übrigen EU sind, ist seit dem 01.01.2010 zwingend das elektronische Verfahren anzuwenden. Vordrucke für das Erstattungsverfahren sind über das Bundeszentralamt für Steuern an die zuständige ausländische Finanzbehörde weiterzuleiten. Zu beachten ist, dass eine Vorsteuervergütung nur möglich ist, wenn der Vergütungsbetrag pro Land mindestens 50 EUR beträgt. Beträgt der Vorsteueranspruch mindestens 400 EUR pro Staat, darf die Vorsteuer auch quartalsweise beantragt werden. Für jeden EU- Mitgliedsstaat, sind die Mitgliedsbeiträge gesondert zu beantragen. Ab einer Bemessungsgrundlage (Nettobeträge) von 1.000 EUR benötigt der Erstattungsstaat die Eingangsrechnungen in digitaler Form. Die entsprechenden Belege sind dem Vergütungsantrag elektronisch beizufügen.
Da die Übermittlung der Daten vollelektronisch erfolgt, ist eine Authentifizierung notwendig.

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