verfassungsgemäße Besteuerung der Altersrenten
Der Bundesfinanzhof hat mit dem Urteil vom 26.11.2008 entschieden, dass die Besteuerung der Alterseinkünfte verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Das System sieht vor, eine nachgelagerte Besteuerung der Rentenbezüge ab dem 01. Januar 2005 anzusetzen. Die Besteuerung der Alterseinkünfte ist durch das Alterseinkünftegesetz zum 01.01.2005 neu geregelt worden. Bis zum Jahr 2040 (Übergangszeit) wird der steuerpflichtige Rentenanteil kontinuierlich erhöht, wobei für die Höhe des steuerpflichtigen Rentenanteils das Jahr des Renteneintritts entscheidend ist.
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