Verfahren zur Abgeltungsteuer

Nun liegt ein zweites Verfahren dem BFH zur Entscheidung vor: Ist im Rahmen von abgeltungsteuerpflichtigen Einkünften ein tatsächlicher Werbungskostenabzug möglich? Berücksichtigt wird im Rahmen der Abgeltungsteuer nur der Sparerpauschbetrag. Im Musterverfahren unterstützt der Bund der Steuerzahler die Klage eines Ehepaares, das über den Sparerpauschbetrag hinausgehende Darlehenszinsen bei den Kapitaleinkünften berücksichtigen will.

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