Verdopplung der Jahresumsatzgrenze für Ist-Versteuerung

Zur Verbesserung der Liquiditätslage der Unternehmen ist im Entwurf des Bürgerentlastungsgesetzes geplant ab 01.07.2009 Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 500.000 EUR (bisher: 250.000 EUR) die Ist-Versteuerung zu ermöglichen. Die Regelung soll bis 2011 beschränkt sein. Der Unternehmer muss einen Antrag beim Finanzamt auf Genehmigung der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten stellen. Der Übergang zur Ist-Versteuerung verschafft Betrieben Liquiditätsvorteile, da Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abgeführt werden muss, wenn der Kunde tatsächlich gezahlt hat.

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