Verbesserungen bei Riester-Rente
Die Bundesregierung plant Verbesserungen bei der Altersvorsorge nach Riester. Ab dem Beitragsjahr 2012 sollen auch mittelbar Anspruchsberechtigte zwingend einen Eigenbeitrag von 60,00 EUR im Jahr leisten, um die Zulage zu erhalten. Dies soll künftig ungewollte Rückerstattungsfälle aufgrund eines Wechsels des Zulagestatus vermeiden. Wenn die Regelung so umgesetzt wird, müssen die Anbieter der zertifizierten Altersvorsorgeverträge ihre Vertragspartner in gesonderter Form auf diese Gesetzesänderung hinweisen. Die Riester-Regeln werden für mittelbar und unmittelbar Zulagenberechtigte vereinheitlicht, so dass ein Wechsel von der unmittelbaren zur mittelbaren Zulageberechtigung oder umgekehrt die Gewährung der Zulage nicht mehr gefährdet. Die Verabschiedung dieses Gesetzes ist für Ende diesen Jahres 2011 geplant.