Unterhaltsrente für Kind im Haushalt
Zur Unterhaltsrente i. S. von § 64 Abs. 3 Satz 1 EStG gehören nur regelmäßige monatliche Zahlungen.
Regelmäßige Zahlungen, die in größeren Zeitabständen geleistet werden, sowie einzelne Zahlungen und Sachleistungen (z. B. die Überlassung einer Wohnung zu Unterhaltszwecken) sind bei der nach § 64 Abs. 3 Satz 2 EStG zu treffenden Entscheidung nicht zu berücksichtigen.
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