Unterhaltsleistungen: Bausparverträge

Im Urteilsfall wurden Unterhaltsleistungen an den Sohn steuerlich geltend gemacht. Der Sohn hatte studiert und bereits das kindergeldberechtigende Höchstalter überschritten. Das eigene Vermögen des unterstützten Sohnes setzte sich aus einem Bausparvertrag, Prämiensparvertrag, mehreren Wachstumssparverträgen mit fester Laufzeit und in geringem Umfang aus Aktien zusammen. Es war ein Gesamtwert von ca. 25.000,00 EUR vorhanden. Das Finanzamt lehnte den Ansatz mit der Begründung ab, dass das Vermögen der unterhaltenen Person zu hoch sei. Das zuständige Finanzgericht bestätigte die Auffassung der Finanzverwaltung, Revision wurde nicht zugelassen.

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