Unrichtiger Steuerausweis

Die Finanzverwaltung hat zur Entstehung der Steuer bei einem unrichtigen Steuerausweis mit Schreiben vom 25.07.2012 Stellung genommen. Grundsätzlich schuldet der Unternehmer bei unrichtigem Steuerausweis auch den Mehrbetrag. Diese Steuer entsteht generell in dem Zeitpunkt, in dem die regulär geschuldete Umsatzsteuer entsteht, spätestens jedoch im Zeitpunkt der Ausgabe der Rechnung. Der Unternehmer kann die Rechnung gegenüber dem Leistungsempfänger jederzeit berichtigen. Die Berichtigung ist für den Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem die berichtigte Rechnung dem beteiligten Unternehmer erteilt wurde.

Wird aber in einer Rechnung über eine nichtsteuerbare oder steuerfreie Leistung Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen, entsteht diese Steuer im Zeitpunkt der Ausgabe der Rechnung.

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