Ungleichmäßiges Kindergeld

Das Familienentlastungsgesetz ist beschlossene Sache. Der DStV kritisiert jedoch eine Ungleichmäßigkeit beim Kindergeld und moniert, dass die Anhebung des Kindergeldes nicht allen Familien zugute komme. Aus dem Gesetzesentwurf resultiere ein nicht nachvollziehbarer Nachteil für Familien mit kleinerem Einkommen.

Dahingehend wurde darauf verwiesen, dass zwar der Kinderfreibetrag ab 01.01.2019 angehoben werde, das Kindergeld aber erst ab 01.07.2019 angehoben wird. Der DStV regte deshalb an, das Kindergeld zeitgleich mit dem Kinderfreibetrag anzuheben. Denn ein zeitlicher Gleichlauf sei geübte Praxis der vergangenen Jahre.

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