Umsatzsteuervoranmeldung: Neue Abgabegrenzen

Ab 01.01.2009 haben sich die Grenzwerte für die zeitliche Abgabefrist der Umsatzsteuervoranmeldungen geändert und wurden nach oben angepasst. Für die monatliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung ist für das vorangegangene Jahr eine Zahllast von 7.500 EUR (alt: 6.000 EUR) zu beachten. War also im Jahr 2008 die gezahlte Umsatzsteuervorauszahlung (USt abzgl. VSt) über 7.500 EUR, muss monatlich eine Voranmeldung eingereicht werden. Zwischen 1.001 und 7.499 EUR genügt weiterhin die Quartalsabgabe. Für die nur jährliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung wird der Grenzwert von bisher 512 EUR auf 1.000 EUR erhöht. Die neuen Umsatzsteuerzahllast mit den Grenzwerten sind ab dem Jahr 2009 anzuwenden.

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