Umsatzsteuer bei Privatnutzung Pkw


Nach dem Urteil des BFH vom 19.05.2010 kann der Unternehmer nach einer von der Finanzverwaltung getroffenen Vereinfachungsregelung bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Umsatzbesteuerung der Privatnutzung seines Firmenwagens nach der sog. 1%-Regelung vorgehen und von diesem Wert für die nicht mit Vorsteuern belasteten Kosten einen pauschalen Abschlag von 20 % vornehmen. Diese Vereinfachungsregelung ist eine einheitliche Schätzung, die von einem Unternehmer nur insgesamt oder gar nicht in Anspruch genommen werden kann. Der Unternehmer darf nicht vom ertragsteuerlichen Wert der Nutzungsentnahme nach der sog. 1%- Regelung ausgehen und sodann den prozentualen Abschlag für die nicht mit Vorsteuern belasteten Kosten anhand der tatsächlichen Kosten ermitteln. Damit kann der Unternehmer bei Anwendung der 1%-Regelung für Zwecke der Versteuerung für die Einkommensteuer die 1%-Regelung anwenden, muss aber dann im Sinne der Umsatzsteuer zwingend die Schätzmethode mit 20 % als nichtvorsteuerbehaftete Aufwendungen akzeptieren.

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