Umsatzsteuer auf Kryptowährungen
Die Hingabe von Kryptogeld zur Bezahlung unterliegt deshalb nicht der Umsatzsteuer. Die Bundesregierung erwarte auch durch die Nutzung von Kryptowährungen wie z. B. Bitcoins keine Risiken für die Finanzstabilität.
Artikel wurde bisher 1.203 mal gelesen