Umsatzsteuer als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe

Sofern die Umsatzsteuer innerhalb der 10-Tages-Frist zum Jahreswechsel geleistet wird, kommt eine Zuordnung zum Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit in Betracht. Die Finanzverwaltung war bisher der Auffassung, es komme dabei auf den tatsächlichen Zufluss/Abfluss beim Finanzamt an. Mit der Verfügung der OFD Rheinland wird klargestellt, dass nach Rechtsprechungsauffassung bereits der Zufluss/Abfluss stattfindet, wenn die Überweisung beim Steuerbürger stattfindet. Ferner wird ausgeführt, dass bei erteilten Einzugsermächtigungen immer der 10. als Zufluss/Abfluss anzunehmen ist.

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