Überprüfung der Rentenempfänger

Anhand der Steueridentifikationsnummer wurden seit 01.10.2009 von der Deutschen Rentenversicherung Bund alle bezogenen Leistungen des jeweiligen Rentenempfängers an die Finanzverwaltung übermittelt. Diese zusammengeführten Daten sollen nun im ersten Quartal 2010 an die Rechenzentren der jeweiligen Länderfinanzverwaltungen versendet werden. Anschließend werden die entsprechenden Informationen an die zuständigen Finanzämter weitergeleitet, die ihrerseits die betreffenden Rentner anschreiben. Im Brief vom Finanzamt werden die Rentenempfänger aufgefordert, die Abweichungen zu erklären oder Einkommensteuererklärungen abzugeben. Rentenempfänger sollten die verbleibende Zeit nutzen und ihre Steuererklärungspflichten überprüfen und gegebenenfalls die entsprechenden Erklärungen, bevor sie dazu aufgefordert werden, einreichen.

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