Übermittlung der ZM

Die Zusammenfassende Meldung ist elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern weiterzuleiten. Für die Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung werden jedoch keine neuen Teilnehmernummern mehr vergeben. Die Abgabe der ZM über das Portal der Finanzverwaltung (www.bzst.de) ist nur noch für Mandate möglich, für die bereits eine Teilnehmernummer vorhanden ist. Hintergrund ist, dass der freie Zugang des BZST ab dem 01.01.2012 für die Abgabe der ZM nicht mehr zur Verfügung steht. Bis zum 31.12.2012 kann die elektronische Übermittlung der ZM über diesen Zugang nur noch von dazu berechtigten Unternehmen durchgeführt werden. Bis 2013 muss die ZM für Mandanten ohne Teilnehmernummer über den authentifizierten Zugang des ElsterOnline-Portals erfolgen.

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