Überlassung Mietwohnung an Tochter

Gem. Finanzgericht Düsseldorf vom 20.05.2015, 7 K 1077/14 E, liegt ein steuerlich anzuerkennendes Mietverhältnis dann nicht vor, wenn die Wohnung nicht entgeltlich, sondern in Form von Naturalunterhalt an das unterhaltsberechtigte Kind überlassen wird. Im Urteilsfall hielt bereits der Mietvertrag dem anzustellenden Fremdvergleich nicht stand. Auch die vereinbarten unbaren Mietzahlungen wurden nicht geleistet. Durch das Finanzgericht wurde daher die Einkunftserzielungsabsicht verneint und die geltend gemachten Werbungskosten wurden nur anteilig zum Abzug zugelassen. Revision beim BFH wurde zugelassen, Az. IX R 28/15.

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