Übergangszeiten beim Kindergeld
Durch eine gesetzliche Neuregelung wird ab 2015 Kindergeld und Kinderfreibetrag auch bei Übergangszeiten bis zu vier Monaten gewährt, wenn von der Ausbildung in den freiwilligen Wehrdienst gewechselt wird. Die Rechtsprechung hat nun die Anwendungslücke geschlossen, da der freiwillige Wehrdienst bereits ab 2013 besteht. Damit sind auch die Fälle mit Kindergeld bzw. Kinderfreibetragsanspruch belegt, bei denen der Übergangszeitraum bereits im Jahr 2013 oder 2014 eingetreten ist.
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