Telefonkosten absetzbar


Nach einer Entscheidung des niedersächsischen Finanzgerichts vom 02.09.2009 können Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen mehr als eine Woche von ihrem eigenen Hausstand abwesend sind, anstelle einer wöchentlichen Heimfahrt die Kosten für ein wöchentliches Telefonat mit ihren Angehörigen als Werbungskosten abziehen. Bisher hatte der BFH die Gebühren für ein Ferngespräch bis zu einer Dauer von 15 Minuten als Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung bereits zugelassen. Das niedersächsische Finanzgericht hatte einem Marinesoldaten Recht gegeben, der für mehrere Monate auf einer Fregatte eingesetzt war. Die angesetzten Aufwendungen im Rahmen der Auswärtstätigkeit sind nach Meinung des Gerichts auch hinsichtlich eines Telefonats mit einer maximalen Gesprächsdauer von 15 Minuten pro Woche ansetzbar.

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