(Teil)-Einspruchsentscheidung

Nach einer Entscheidung des BFH vom 18.09.2014 ist ein erneuter Einspruch innerhalb der Einspruchsfrist grundsätzlich nicht möglich. So ist auch gegen die innerhalb der Einspruchsfrist erlassene Teil-Einspruchsentscheidung ein erneuter Einspruch nicht statthaft. Die Kläger waren der Auffassung, dass das Finanzamt durch den Erlass einer Einspruchsentscheidung die Einspruchsfrist nicht verkürzen dürfe. Der BFH wies die Revision zurück und bestätigte damit die Vorgehensweise der Finanzverwaltung. Ergeht eine vorzeitige Teil-Einspruchsentscheidung, kann sich der Steuerpflichtige nicht mehr dagegen im Einspruchsverfahren wehren.

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