Wird eine Wohnung von mehreren Personen angemietet und nutzt ein Mieter einen Raum zur Einkünfteerzielung allein, sind die auf diesen Raum entfallenden Aufwendungen bei ihm in voller Höhe als Werbungskosten abzugsfähig, sofern der Nutzende Aufwendungen in mindestens dieser Höhe getragen hat. (FG Düsseldorf, Urteil v. 9.9.2022 – 3 K 2483/20 E; Revision zugelassen) Der Kläger war als angestellter Vertriebsleiter tätig. […]