Studienkosten nach Berufsausbildung

Der BFH hat am 02.07.2009 seine Entscheidung zum Musterfahren bei Erststudienkosten mitgeteilt. Ein Steuerzahler hatte nach abgeschlossener Berufsausbildung ein Studium aufgenommen und wollte diese Aufwendungen nicht nur bis zu einem Betrag in Höhe von 4.000 EUR als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzgericht muss nun in dieser Sache erneut verhandeln und so ggf. für klassische Erststudienfälle entscheiden, ob ein Sonderausgabenabzug möglich ist. Betroffen sind vor allem Fälle, die ein Studium direkt nach dem Abitur aufnehmen.

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