Streuwerbeartikel sind keine Geschenke
Ob diese Vereinfachung auch in anderen Bereichen zur Abgrenzung übernommen wird, bleibt abzuwarten. Für die Unterscheidung wird die Einrichtung unterschiedlicher Aufwandskonten empfohlen (die zum einen die Streuwerbeartikel zum anderen Geschenke erfassen). Analog zur Behandlung von Geschenken bis zu 35,00 EUR kann auch bei der 10,00 EUR-Vereinfachungsregelung von einem Nettobetrag ausgegangen werden, wenn eine Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht.
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