Steuerschuldnerschaft nach § 13 b UStG


Die Finanzverwaltung hat mit dem BMF-Schreiben vom 02.12.2011 das neue Vordruckmuster USt 1 TS – Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland bekanntgegeben. Die Bescheinigung hat der leistende Unternehmer beim zuständigen Finanzamt zu beantragen. Hierbei muss er in geeigneter Weise darlegen, dass er im Inland ansässig ist und so als deutscher Unternehmer im Sinne des § 13 b UStG anzusehen ist. Hat der Unternehmer im Inland eine Betriebsstätte und wird ein Umsatz im Sinne der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ausgeführt, gilt dieser Unternehmer nicht als im Inland ansässig, wenn der Umsatz nicht von der Betriebsstätte ausgeführt wird. Wird dieser Umsatz jedoch unter Angabe einer inländischen Betriebsstätte erteilten USt-Id-Nr. ausgestellt, so ist der Unternehmer als im Inland ansässig anzusehen. Das neue Vordruckmuster USt 1 TS wurde zum Zwecke des Abgleichs mit der USt-Id-Nr. aus der Rechnung um die Angabe der USt-Id-Nr. des leistenden Unternehmers ergänzt.

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